Aufwendungen für ein in der Folge tatsächlich nicht erworbenes Mietobjekt als Werbungskosten der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommen nicht in Betracht. Schätzungsbefugnis nach § 184 BAO bei ausreichenden Indizien für sachliche Unrichtigkeit der Buchführung
§ 6 Z 11 UStG 1972