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UStG 1972 § 6 Z 11, § 11; EStG 1972 (1988) § 2 Abs 3 Z 6; BAO § 184: Durch eine Schilehrertätigkeit wird eine den öff Schulen vergleichbare Tätigkeit nicht ausgeübt.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 768 Heft 22 v. 15.11.1998

Aufwendungen für ein in der Folge tatsächlich nicht erworbenes Mietobjekt als Werbungskosten der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommen nicht in Betracht. Schätzungsbefugnis nach § 184 BAO bei ausreichenden Indizien für sachliche Unrichtigkeit der Buchführung

§ 6 Z 11 UStG 1972

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