- EStG 1972 § 2 Abs 3; UStG 1972 § 2 Abs 5 Z 2: Kriterien der Liebhaberei bei Vermietungstätigkeit
- EStG 1972 (1988) §§ 4, 20; BAO § 167 Abs 2: Kürzung von unangemessen hohen Gehalts- und Abfertigungszahlungen an nahe Angehörige
- EStG 1988 § 4; BAO § 307 Abs 2: Zu den Anschaffungskosten des Mietrechtes kann nur ein über das angemessene Nutzungsentgelt hinausgehendes Entgelt zählen. RL, durch die bloß die Rechtsauffassung des BMF mitgeteilt wird, entfalten nicht die Wirkung des § 307 Abs 2
- EStG 1972 (1988) § 18 Abs 1 Z 2; EStG 1988 § 18 Abs 4 Z 1: Bei Vorliegen eines für die Nachversteuerung maßgebenden Sachverhalts ist die Berücksichtigung der geltend gemachten Versicherungsprämien als Sonderausgaben von vornherein ausgeschlossen
- EStG 1988 (1972) § 46 Abs 1; DBA Ö-D Art 11: Keine Anrechnung österr KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gem Art 11 DBA Ö-D in Deutschland zu besteuern sind
- EStG 1988 § 67 Abs 8 lit a, § 78 Abs 1; BAO § 240: Eine lediglich fiktiv für Zwecke des Anspruches auf Insolvenz-Ausfallgeld ermittelte LSt kann nicht Gegenstand einer Erstattung gem § 240 Abs 3 BAO sein
- FLAG § 2 Abs 1 lit b und g: Das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw -abschluß, welches sich im Antreten des Studenten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert,
- UStG 1972 § 6 Z 11, § 11; EStG 1972 (1988) § 2 Abs 3 Z 6; BAO § 184: Durch eine Schilehrertätigkeit wird eine den öff Schulen vergleichbare Tätigkeit nicht ausgeübt.
- ErbStG § 8 Abs 3; BAO § 34 Abs 1: Steuersatz; Gemeinnützigkeit: Linearer Steuersatz nach § 8 Abs 3 ErbStG steht auch gleich zu behandelnder ausländischer juristischer Person nur dann zu,
- KfzStG § 2 Abs 1 Z 7: Verwendung von Zugmaschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- GrEStG § 1 Abs 1 Z 1, § 5: Erwerbsvorgänge; Bemessungsgrundlage: Erwerb einer Eigentumswohnung −
- GrEStG § 1 Abs 2: Erwerbsvorgänge; Verwertungsbefugnis: Tatbestand ist schon erfüllt, wenn das eine oder andere wesentliche Recht des Eigentümers eingeräumt wird; Verwertung auf eigene Rechnung kann auch andere Ziele verfolgen, ein Mehrerlös ist nicht erforderlich
- GrEStG 1987 § 17: Rückgängigmachung: Sale-&-lease-back-Vereinbarung, wonach der Leasingnehmer mit Zahlung der letzten Leasingrate seine vormalige Rechtsstellung wiedererlangt,
- BAO § 24: Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Einkünfte disponieren kann.
- BAO §§ 115, 167 Abs 2, § 184: Schätzung gem § 184 BAO
- BAO § 212a: Unterläßt es das FA gesetzwidrigerweise, anläßlich der Erlassung einer BVE den Ablauf einer bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen,
- BAO § 303: Das Fehlen vonHinweisen auf die Konkretisierung der Wiederaufnahmsgründe sowie darüber, daß die Gründe ohne Verschulden im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, sind inhaltliche Mängel eines Wiederaufnahmsantrags
- VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit c: Keine Aufhebung eines Bescheides wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Nichtbekämpfung der dem Bescheid zugrundegelegten Feststellungen
- FinStrG § 187: Die gnadenweise Nachsicht von durch die FinBeh verhängten Strafen bietet die Möglichkeit, etwaige Fehler bei der Entscheidung zu beseitigen, Härten zu mildern und den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles gerecht zu werden
- ZollG 1988 idF vor Nov 1992/463 § 43: Klarstellungen zum Begriff „für den ausländischen Versender wieder ausgeführt“;
- MWSt Sechste RL Art 17, 33: Die gem § 57 Abs 1 bis 6 HKG erhobene Kammerumlage ist mit der Sechsten RL, insb mit Art 17 und 33, vereinbar; österr Vorabentscheidungsersuchen
- GesSt RL 69/335/EWG Art 4, 7, 10: Unvereinbarkeit einer Abgabe auf eine Urkunde über die Einbringung eines Teils des Gesellschaftskapitals nach Gesellschaftsgründung,
- EGV Art 6, 59, 60: Freiheit des Dienstleistungsverkehrs. Unterschiedliche Regelungen für die Ertragsbesteuerung ansässiger und nichtansässiger Versicherungsunternehmen sind mit dem Gebot der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar,
- MWSt Sechste RL 77/388/EWG Art 13: Beschränkung der Steuerbefreiung bestimmter in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehender Dienstleistungen auf private Einrichtungen,
- EGV Art 6, 48, 220: Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Eine auf private Aktivbezüge beschränkte DBA-Grenzgängerregelung, ein DBA-Staatsbürgerschaftsvorbehalt bei öff Bezügen,