§ 4 EStG 1988
1. Ob eine Zahlung zu den Mietvorauszahlungen oder zu den Anschaffungskosten zu rechnen ist, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden.
§ 4 EStG 1988
1. Ob eine Zahlung zu den Mietvorauszahlungen oder zu den Anschaffungskosten zu rechnen ist, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden.