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UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1: Verzollungsleistung ist eine Nebenleistung zur Warenlieferung; Vorsteuerabzugsberechtigung eines ausländischen Unternehmers ist bei einem einzigen Umsatz imInland nicht gegeben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 739 Heft 21 v. 1.11.1998

§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972

§ 12 Abs 1 UStG 1972

1. Leistungen im Zusammenhang mit der Verzollung und der Erhebung der EUSt, die der Lieferer der Ware erbringt, sind unselbständige Nebenleistungen zur (Versendungs-)Lieferung der Ware.

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