KStG 1966 (1988) § 8 Abs 2: 1. Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vorteilsausgleiches, 2. Rückgängigmachung einer verdeckten (Gewinn-)Ausschüttung, 3. Zurechnung von Mehrgewinnen der Ges an die Gesellschafter
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 737 Heft 21 v. 1.11.1998