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EStG 1972 § 7 Abs 3 (EStG 1988 § 8 Abs 5); BAO § 114: Für die Ermittlung der Absetzung für Substanzverringerung ist der Zeitpunkt des Grundstückserwerbes maßgebend

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 730 Heft 21 v. 1.11.1998

§ 7 Abs 3 EStG 1972:

§ 8 Abs 5 EStG 1988

Für die Ermittlung der Absetzung für Substanzverringerung ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entdeckung des Vorkommens maßgebend, sondern der Zeitpunkt des Erwerbes des Grundstückes.

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