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EStG 1988 § 7; VwGG § 34 Abs 1: Zur Aufteilung des Kaufpreises einer Liegenschaft sind der Verkehrswert des Bodens einerseits und jener des Gebäudes andererseits zu ermitteln

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 728 Heft 21 v. 1.11.1998

und die auf die Gesamtliegenschaft entfallenden tatsächlichen Anschaffungskosten auf Boden und auf Gebäude zu verteilen. Kriterien der Beschwerdeberechtigung vor dem VwGH

§ 7 EStG 1988

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