und die auf die Gesamtliegenschaft entfallenden tatsächlichen Anschaffungskosten auf Boden und auf Gebäude zu verteilen. Kriterien der Beschwerdeberechtigung vor dem VwGH
§ 7 EStG 1988
und die auf die Gesamtliegenschaft entfallenden tatsächlichen Anschaffungskosten auf Boden und auf Gebäude zu verteilen. Kriterien der Beschwerdeberechtigung vor dem VwGH
§ 7 EStG 1988