§ 2 Abs 3 EStG 1972 (1988)
§ 4 Abs 1 und Abs 4 EStG 1972 (1988)
1. Soweit sich ein Nichtgesellschafter einer Kapitalges - insb aufgrund seiner Einflussmöglichkeiten auf die Ges - gegen den Willen der Ges und zu deren Lasten widerrechtlich bereichert, liegen idR Betriebsausgaben der Ges vor. Der zu aktivierende Rückforderungsanspruch der Ges wirkt sich allerdings aufwandsneutralisierend aus.