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BAO § 303 Abs 1 lit b, § 303 Abs 4: Auf die amtswegige Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO besteht kein subjektiv-öffentliches Recht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 23 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

§ 303 Abs 1 lit b BAO

§ 303 Abs 4 BAO

1. Auf die amtswegige Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO besteht kein subjektiv-öffentliches Recht.

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