vorheriges Dokument
nächstes Dokument

DBA-Italien Art 23 Abs 3 lit a: Die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages hat nach folgender Formel zu erfolgen: Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 14 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

Art 23 Abs 3 lit a DBA-Italien

Die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages hat nach folgender Formel zu erfolgen: Einkommensteuer Auslandseinkünfte/Einkommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!