sondern die Verpflichtung, ohne daß vorherige weitere Erhebungen auch nur zulässig wären, Rückstandsausweise anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären
Art 11 AHV-Deutschland
sondern die Verpflichtung, ohne daß vorherige weitere Erhebungen auch nur zulässig wären, Rückstandsausweise anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären
Art 11 AHV-Deutschland