EStG 1988 § 103: Die Rückkehr nach einer aus beruflichen Gründen erfolgten Wohnsitznahme im Ausland nach Österreich rechtfertigt für sich allein noch keine Ausnahme von den allgemeinen Besteuerungsvorschriften
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 10 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998
§ 103 EStG 1988
1. § 103 EStG nF ist erstmals für solche Zeiträume präjudiziell, die nach dem 31. 12.1993 gelegen sind.