zur Verschaffung eines Vorteils für die Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung
§ 8 Abs 1 KStG 1966
zur Verschaffung eines Vorteils für die Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung
§ 8 Abs 1 KStG 1966