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LustbarkeitsabgabeO Graz 1994 § 18 Abs 1; Stmk LustbarkeitsabgabeG § 14a: Die Höhe der Lustbarkeitsabgabe ist je Geldspielapparat und Kalendermonat mit einem festen Betrag geregelt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 645 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 18 Abs 1 LustbarkeitsabgabeO Graz 1994

§ 14a Stmk LustbarkeitsabgabeG idF LGBl 1986/34

§ 18 Abs 1 LustbarkeitsabgabeO Graz 1994 regelt die Höhe der Lustbarkeitsabgabe je Geldspielapparat und Kalendermonat mit einem festen Betrag. Der AbgBeh ist nicht die Möglichkeit eingeräumt, bei der bescheidmäßigen Festsetzung der Abgabe von diesem Betrag abzuweichen.

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