KanalanschlußgebührenO Innsbruck 1960 § 4: Hinsichtlich des Entstehens der Gebührenpflicht wird an die Rechtskraft des (baubeh) Bewilligungsbescheides bzw des Bewilligungsbescheides zur Herstellung des Kanalanschlusses angeknüpft;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 647 Heft 18 v. 15.9.1998
ob diese Bewilligungsbescheide rite erteilt wurden, ist nicht zu prüfen