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AVG § 34 Abs 3 (BAO § 112 Abs 3): Der Vorwurf eines mangelnden Umganges mit einer bestimmten („zumindest durchschnittlich im Geiste begabten“) Personengruppe erfüllt keine Begriffsinhalte der Beleidigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 646 Heft 18 v. 15.9.1998

keine Bedachtnahme darauf, ob der AbgPfl vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht; bei der Befreiung nach § 6 Z 10 erster Satz UStG 1972 handelt es sich um eine „unechte“ USt-Befreiung

§ 34 Abs 3 (BAO: § 112 Abs 3) AVG

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