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Oö BauO 1994 §§ 19, 20: An der grundsätzlichen Möglichkeit der Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages gem § 19 Abs 3 BauO 1994 auch aus Anlaß der Sanierung einer Straße ändert sich nichts,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 640 Heft 18 v. 15.9.1998

wenn diese Sanierung im Zusammenhang bzw im Nachhang zu Kanalbauarbeiten erfolgt; es ist unerheblich, aus welchen Mitteln die Gemeinde die Aufwendungen für die Straßenerrichtung bzw Sanierung bestreitet

§ 19 Oö BauO 1994

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