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Wr AnkündigungsabgabeG 1983 § 3 Abs 2: Die Ankündigung von künstlerischen Manifestationen welcher Art immer dient nicht ausschließlich oder vorwiegend Bildungszwecken

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 648 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 3 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG 1983 LGBl 19

Die Ankündigung von künstlerischen Manifestationen welcher Art immer (hier: von Konzerten) dient nicht ausschließlich oder vorwiegend Bildungszwecken.

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