§ 3 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG 1983 LGBl 19
Die Ankündigung von künstlerischen Manifestationen welcher Art immer (hier: von Konzerten) dient nicht ausschließlich oder vorwiegend Bildungszwecken.
§ 3 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG 1983 LGBl 19
Die Ankündigung von künstlerischen Manifestationen welcher Art immer (hier: von Konzerten) dient nicht ausschließlich oder vorwiegend Bildungszwecken.