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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik …sterreich vom 11. 9. 1970 betreffend Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten BGBl 1971/430 Art 11 und 12:

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 631 Heft 18 v. 15.9.1998

Wird infolge eines vollstreckbaren, jedoch nicht unanfechtbaren Exekutionstitels um Sicherungsmaßnahmen ersucht, darf durch die ersuchte Beh keine „Anerkennung“ des Exekutionstitels erfolgen

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