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GrEStG 1987 § 1 Abs 2: Erwerbsvorgänge: Verwertungsbefugnis, Verkaufsauftrag. Bemessungsgrundlage - Verkaufsauftrag: Mindest- oder Globalverkaufspreis

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 628 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 1 Abs 2 GrEStG 1987

1. Die Erfüllung des Tatbestandes nach § 1 Abs 2 GrEStG 1987 setzt keineswegs das Vorliegen aller wesentlichen, aus dem Eigentumsrecht sich ergebenden Befugnisse voraus, sondern es genügt, dass der „andere“ das eine oder andere wesentliche Recht des Eigentümers erhält.

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