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FinStrG ¤ 19: Die Wertersatzberechnung im gerichtlichen Verfahren ist mit Berufung anzufechten, soferne die Verhängung einer Wertersatzstrafe im konkreten Fall nicht überhaupt unzulässig war

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 619 Heft 17 v. 1.9.1998

§ 33 ff FinStrG

§ 3 stop

§ 5 StPO

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