vorheriges Dokument
nächstes Dokument

DBA-UdSSR Art 11 Abs 1; VwGG § 41: Die in Art 11 Abs 1 DBA-UdSSR enthaltene 183-Tage-Frist ist nicht auf das Kalenderjahr bezogen, sondern stellt auf die Zeitperiode der (einheitlichen) Entsendung, sonach unabhängig vom Kalenderjahr, ab

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 605 Heft 17 v. 1.9.1998

ZWISCHENSTAATLICHES STEUERRECHT

Art 11 Abs 1 DBA-UdSSR

§ 41 VwGG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!