vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO §§ 85, 311: Entschiedene Sache: Res iudicata setzt Identität der Parteien, des Begehrens und des Sachverhaltes voraus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 573 Heft 16 v. 15.8.1998

§ 17 GrEStG 1987

§ 85 BAO

§ 311 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!