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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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BAO §§ 85, 311: Entschiedene Sache: Res iudicata setzt Identität der Parteien, des Begehrens und des Sachverhaltes voraus
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 1998, 573
Heft 16 v. 15.8.1998
§ 17 GrEStG 1987
§ 85 BAO
§ 311 BAO
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