Wenn Abgaben gegenüber dem Primärschuldner bescheidmäßig festgesetzt sind, können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben nicht mit Erfolg erhoben werden
§ 9 BAO
Wenn Abgaben gegenüber dem Primärschuldner bescheidmäßig festgesetzt sind, können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben nicht mit Erfolg erhoben werden
§ 9 BAO