§ 1 Abs 2 Z 1 GewStG
§ 7 Z 2 GewStG
1. Zu den essentiellen Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft zählen die Einflussnahme auf das unternehmerische Geschehen, die Haftung für Gesellschaftsschulden, die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie die Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert.