§ 4 EStG 1988
§ 24 BAO
1. Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist das wirtschaftliche Eigentum entscheidend.Stehen Wirtschaftsgüter nicht im wirtschaftlichen Eigentum des (Mit-) Unternehmers, so können sie nicht Betriebsvermögen sein. Überlässt der wirtschaftliche Eigentümer das Wirtschaftsgut einem Dritten, damit er es zur Erzielung betrieblicher Einkünfte verwende, so stellt dieses Wirtschaftsgut nicht Betriebsvermögen des Dritten dar.