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EStG 1988 § 4; BAO § 24: Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist das wirtschaftliche Eigentum entscheidend. Stehen Wirtschaftsgüter nicht im wirtschaftlichen Eigentum des (Mit-)Unternehmers, so können sie nicht Betriebsvermögen sein

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 559 Heft 16 v. 15.8.1998

§ 4 EStG 1988

§ 24 BAO

1. Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist das wirtschaftliche Eigentum entscheidend.Stehen Wirtschaftsgüter nicht im wirtschaftlichen Eigentum des (Mit-) Unternehmers, so können sie nicht Betriebsvermögen sein. Überlässt der wirtschaftliche Eigentümer das Wirtschaftsgut einem Dritten, damit er es zur Erzielung betrieblicher Einkünfte verwende, so stellt dieses Wirtschaftsgut nicht Betriebsvermögen des Dritten dar.

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