daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Eine freistehende Wohnung, die unmittelbar über den Räumen eines Gewerbebetriebes liegt, ist nach der Verkehrsauffassung ein zur Widmung als gewillkürtes Betriebsvermögen geeignetes Wirtschaftsgut