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BAO §§ 93, 198, 243, 275, 279; EStG 1988 § 28 Abs 5: Erfährt der Abgabenanspruch durch das Abweichen der AbgBeh von der Abgabenerklärung keine Änderung, wird kein Recht des AbgPfl verletzt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 547 Heft 15 v. 1.8.1998

§ 93 BAO

§ 198 BAO

§ 243 BAO

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