EStG 1972 (1988) § 25 Abs 1 Z 1, §§ 47, 82; BAO § 299 Abs 5: Nur mit Willen des Arbeitgebers einem AN zugeflossene Vorteile sind den Regeln über die Arbeitslohnbesteuerung zu unterwerfen. Auch aufgehobenen Bescheiden kommt eine die Verjährung unterbrechende Wirkung zu
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 535 Heft 15 v. 1.8.1998