§ 25 EStG 1988
§ 29 EStG 1988
1. Können Einkünfte unter einen der im § 25 EStG 1988 gesetzlich normierten Tatbestände, insb mangels bestehenden oder früheren Dienstverhältnisses, nicht subsumiert werden, so erweist sich eine dennoch erfolgende Beurteilung der Einkünfte als solche iSd § 25 EStG 1988 als rechtswidrig.