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EStG 1972 § 22 Abs 1 Z 1: Vertretungsbefugnis im Abgaben- und Abgabenstrafverfahren ist ein wesentliches Ähnlichkeitsmerkmal iSd § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 zum Beruf des Wirtschaftstreuhänders

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 530 Heft 15 v. 1.8.1998

§ 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972

Die Vertretung der Auftraggeber im Abgaben- und Abgabenstrafverfahren vor den FinBeh des Bundes und der übrigen Gebietskörperschaften stellt ein wesentliches Ähnlichkeitsmerkmal iSd § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 zum Beruf des Wirtschaftstreuhänders dar.

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