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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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BAO §§ 213, 214, 215, 216: Ein für das Abgabenkonto ausgewiesenes Guthaben darf nur mit verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet werden
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 1998, 518
Heft 14 v. 15.7.1998
§ 213 BAO
§ 214 BAO
§ 215 BAO
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