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BewG § 10 Abs 2, § 55 Abs 1: Das nur formale Fortbestehen eines Bauverbotes beeinflußt den Preis einer Liegenschaft nicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 502 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 10 Abs 2 BewG

§ 55 Abs 1 BewG

Besteht ein Rechtsanspruch auf „Gewährung“ der Ausnahme von einem bestehenden Bauverbot, so kann diesem seinerzeit bescheidmäßig verfügten Bauverbot keine Wirkung auf den im Geschäftsverkehr erzielbaren Preis zukommen.

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