§ 2 Z 2 KVG
Die Übernahme des Verlustes der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ist nach § 2 Z 2 KVG gesellschaftsteuerpflichtig. Gemeinschaftsrecht und Rsp des EuGH sind erst für nach dem 31.12. 1994 verwirklichte Sachverhalte von Bedeutung.