ist der ermäßigte Steuersatz aus dem Titel einer nachträglichen Ausschüttung zu verweigern
§ 8 Abs 1 KStG 1966:
§ 8 Abs 1 und 2 KStG 1988
ist der ermäßigte Steuersatz aus dem Titel einer nachträglichen Ausschüttung zu verweigern
§ 8 Abs 1 KStG 1966:
§ 8 Abs 1 und 2 KStG 1988