EStG 1988 § 37 idF vor BGBl 1996/201: Der Ausgleichsanspruch nach § 24 HandelsvertreterG ist nicht das Entgelt für eine Kundenstockübertragung und führt daher zu keiner (Teil-)Betriebsveräußerung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 485 Heft 14 v. 15.7.1998