vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FinStrG § 22 Abs 1: Strafkumulierung bei Zusammentreffen von Finanzvergehen mit gerichtlich strafbaren Handlungen anderer Art

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 461 Heft 13 v. 1.7.1998

§ 22 Abs 1 Fin StrG

Für den Fall des Zusammentreffens von Finanzvergehen mit gerichtlich strafbaren Handlungen anderer Art ist die Verhängung gesonderter Strafen ( Strafkumulierung) vorgesehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!