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BAO § 188 Abs 1 lit d; EStG 1972 § 16: Die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften setzt voraus, daß die Beteiligten dieselbe Einkunftsart erzielen.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 452 Heft 13 v. 1.7.1998

Eine Reparaturkostenvorauszahlung ohne Erbringung einer nennenswerten Leistung über mehrere Jahre hinweg ist steuerlich nicht anzuerkennen

§ 188 Abs 1 lit d BAO

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