Eine Reparaturkostenvorauszahlung ohne Erbringung einer nennenswerten Leistung über mehrere Jahre hinweg ist steuerlich nicht anzuerkennen
§ 188 Abs 1 lit d BAO
Eine Reparaturkostenvorauszahlung ohne Erbringung einer nennenswerten Leistung über mehrere Jahre hinweg ist steuerlich nicht anzuerkennen
§ 188 Abs 1 lit d BAO