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BAO § 93 Abs 3 lit a, § 212a Abs 9, § 276: Kein grundsätzlicher Begründungsmangel der Beh bei Verweisung auf die Begründung in der BVE.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 446 Heft 13 v. 1.7.1998

Aussetzungszinsen für den Zeitraum 18.4. 1990 bis 1.11. 1992 unterliegen den Bestimmungen des §212a Abs 9 in der ursprünglichen Fassung

§ 93 Abs 3 lit a BAO

§ 212a Abs 9 BAO

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