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GewStG § 7 Z 6: Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die von dieser für den Gesellschafter gezahlt werden,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 433 Heft 13 v. 1.7.1998

sind als sonstige Vergütung iSd § 7 Z6 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen

§ 7 Z 6 GewStG

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