§ 30 Abs 1 und 2 idF BGBl 1988/400 EStG 1988
1. Unter dem im § 30 EStG 1972 und 1988 gebrauchten Begriff „Anschaffung“ ist nur der entgeltliche Erwerb, nicht aber der Erwerb etwa durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis zu verstehen.
§ 30 Abs 1 und 2 idF BGBl 1988/400 EStG 1988
1. Unter dem im § 30 EStG 1972 und 1988 gebrauchten Begriff „Anschaffung“ ist nur der entgeltliche Erwerb, nicht aber der Erwerb etwa durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis zu verstehen.