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Tir LAO § 212 (BAO § 281): Kein Recht auf Nichtbeendigung des ausgesetzten Verfahrens; keine Rechtskraftwirkung des Aussetzungsbescheides, wenn sich die für die Aussetzung maßgebende Rechtslage nach Erlassung des Aussetzungsbescheides ändert

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 380 Heft 11 v. 1.6.1998

§ 9 Abs 2 Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG idF 1991/54

Art II § 2 Abs 3 FAG-Nov 1991

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