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BAO § 93 Abs 3 lit a, §§ 114 f, 147 Abs 1, §§ 166, 184: Ein anhängiges FinStrVerfahren hindert nicht die Durchführung einer abgbeh Prüfung;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 367 Heft 11 v. 1.6.1998

Ergebnisse von Prüfungshandlungen, die den Prüfungsauftrag überschreiten, dürfen verwertet werden; zentrale Elemente einer Bescheidbegründung sind die zusammenhängende Sachverhaltsdarstellung, die Darstellung der Überlegungen zur Beweiswürdigung und der rechtlichen Beurteilung

§ 114 f BAO

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