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BAO § 289: Berufungserledigung; Abänderungsbefugnis der Berufungsbeh

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 356 Heft 11 v. 1.6.1998

§ 3 Abs 1 Z 3 Erb StG

§ 12 Abs 1 Z 2 Erb StG

Die Steuerschuld entsteht nicht schon mit der rechtsgeschäftlichen Verfügung des Geschenkgebers, sondern erst mit der Vollziehung der vom Geschenkgeber erteilten Auflage bzw der dem Rechtsgeschäft beigefügten Bedingung.

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