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GebG § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl 1994/629; KVG § 21 Z 1: Zessionsgebühr: Haftung für die Leistung eines Geldbetrages ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 358 Heft 11 v. 1.6.1998

BUSt: Haftung für die Leistung eines bestimmten Geldbetrages ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen

§ 33 TP 21 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl 1994/629 GebG

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