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EStG 1972 § 27: Im Jahr 1987 stellen Verluste aus einer echten stillen Beteiligung bis zur gänzlichen Aufzehrung der Einlage grundsätzlich Werbungskosten dar.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 351 Heft 11 v. 1.6.1998

Eine Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese GmbH ist als verdeckte Einlage anzusehen, außer es wird festgestellt, daß ein fremder Dritter unter den gleichen Bedingungen eine stille Beteiligung eingegangen wäre

§ 27 EStG 1972

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