vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG 1988 § 16; UStG 1972 § 12: Vor Beginn der Vermietung eines Gebäudes können Vorsteuern und Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn der auf die Vermietung eines Gebäudes gerichtete Entschluß klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung tritt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 342 Heft 11 v. 1.6.1998

§ 16 EStG 1988

§ 12 UStG 1972

Noch bevor aus der Vermietung eines Gebäudes Entgelte bzw Einnahmen erzielt werden, können Vorsteuern und Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Für diese Berücksichtigung reicht aber die bloße Erklärung, ein Gebäude künftig vermieten zu wollen, nicht aus. Vielmehr muss die Abs icht der Vermietung eines Gebäudes in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Erklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Dabei genügt es nicht, wenn die Vermietung eines Gebäudes als eine von mehreren Verwertungsmöglichkeiten bloß ins Auge gefasst und hiebei sondiert wird, ob sich dieses günstiger durch Verkauf oder Vermietung verwerten lässt. Der auf die Vermietung eines Gebäudes gerichtete Entschluss muss klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!