kein Ansatz eines Zuschlages, wenn durch die Betriebsaufgabe ein Rumpfwirtschaftsjahr entsteht, das den Verwendungszeitraum verkürzt
§ 9 Abs 3 EStG 1972
kein Ansatz eines Zuschlages, wenn durch die Betriebsaufgabe ein Rumpfwirtschaftsjahr entsteht, das den Verwendungszeitraum verkürzt
§ 9 Abs 3 EStG 1972