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EStG 1988 §§ 22, 23, 25 Abs 1, § 47 Abs 2; UStG 1972 § 2: Stellt ein StPfl Rechnungen mit USt-Ausweis aus, erhält er keine Sonderzahlungen und ist er bei der Sozialversicherung nicht gemeldet,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 345 Heft 11 v. 1.6.1998

so spricht dies für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit. Die Honorierung nach einem Stundensatz, eine gewisse Bindung an die Dienstzeiten des Auftraggebers und die Verpflichtung zur persönlichen Erbringung der Arbeitsleistung widersprechen dieser Schlußfolgerung nicht

§ 22 EStG 1988

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