EStG 1972 (1988) § 2 Abs 2 und 3; BAO § 21: An Rechtsgeschäfte zwischen einer GmbH und einem zu 90 % beteiligten Gesellschafter sind ebenso strenge Maßstäbe anzulegen wie an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 339 Heft 11 v. 1.6.1998